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Allgemeine Verkaufsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Vermietung erfolgt zu den folgenden Gebühren und Bedingungen, zu deren Ausführung und Erfüllung sich der Mieter verpflichtet, nämlich:


1. Die Räumlichkeiten nur in bürgerlicher Weise zu bewohnen, wobei die Ausübung jeglichen Gewerbes, Berufs oder Gewerbes ausdrücklich untersagt ist, wobei der Mieter anerkennt, dass ihm die Räumlichkeiten, auf die sich dieser Vertrag bezieht, nur als vorübergehender Wohn- und Freizeitwohnsitz vermietet werden.

2. Respektieren Sie die Aufnahmekapazität des Hauses;

3. Respektieren Sie den Zweck des Hauses und nehmen Sie keine Änderungen an der Anordnung der Möbel oder Räumlichkeiten vor.

4.Ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es nicht möglich, die gemieteten Räumlichkeiten an Dritte zu ersetzen oder die gemieteten Räumlichkeiten ganz oder teilweise, auch nicht unentgeltlich, unterzuvermieten.

5. Versichern Sie sich gegen Mietrisiken, Diebstahl, Feuer, Wasserschäden und Ansprüche von Nachbarn und lassen Sie die Mietmöbel versichern (entweder durch einen eigenen Versicherungsvertrag, der die Risiken der Saisonmiete abdeckt, oder durch den Abschluss einer speziellen Versicherung für die gesamte Dauer). der Miete);

6. Werfen Sie keine Gegenstände in die Waschbecken, Badewannen, Bidets oder Spülbecken, die die Rohre verstopfen könnten. Andernfalls haften Sie für die Kosten, die durch die Wiederinbetriebnahme dieses Geräts entstehen.

7. Reklamationen bezüglich der Installationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Betreten der Unterkunft erfolgen. Im Falle

andernfalls kann es nicht zugelassen werden;

8. Benachrichtigen Sie den Vermieter so schnell wie möglich über Schäden an der Wohnung, ihren Möbeln oder Geräten. Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit oder mangelhafte Wartung während der Mietzeit notwendig werden, liegen in der Verantwortung des Mieters;

9. Ermächtigen Sie den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, während der Mietzeit dringend angeordnete Reparaturen durchzuführen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn während der Mietzeit dringende Reparaturen anfallen, die dem Vermieter obliegen;

10. Beachten Sie die diesem Vertrag beigefügten internen Vorschriften der Einrichtung.

11. Akzeptieren Sie eine Besichtigung der Räumlichkeiten, wenn der Vermieter oder sein Vertreter dies wünscht;

12.Verzicht auf jegliche Regressansprüche gegenüber dem Vermieter im Falle von Diebstahl und Beschädigung der gemieteten Räumlichkeiten;

13. Pflegen Sie die gemietete Unterkunft und geben Sie sie am Ende der Miete in einem sauberen Zustand zurück. Sind im Inventar befindliche Gegenstände beschädigt, kann der Vermieter deren Wiederbeschaffungswert geltend machen

I. GARANTIEN

Um die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters zu gewährleisten, wird eine Kaution in Höhe von 500 € hinterlegt.

(vollständig ausgeschrieben................................................ ................................................. ................................................. .................... ).

Diese Anzahlung in Höhe von 500 € ist 15 Tage vor Anreise oder spätestens am Tag der Reservierung zu leisten. Die Zahlung erfolgt vorläufig auf das im Mietvertrag genannte Bankkonto. Diese Anzahlung wird umgehend zurückerstattetbei der Abreise, wenn bei der Ausgangsinventur keine Schäden festgestellt werden.

Der Vermieter oder sein Vertreter behält sich das Recht vor, den Zugang zur Unterkunft zu verweigern, wenn die Kaution nicht bezahlt wird. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

Erfolgt die Reservierung über eine Plattform, wird die Mietgarantie über diese Plattform verwaltet. Es ist daher keine Anzahlung erforderlich.

II. INVENTAR - INVENTAR

A. Bestandsaufnahme der Einträge

Bei Ankunft der Mieter wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die am Ende der Miete überprüft werden muss.

B. Inventar der Ausgangsräumlichkeiten

Liegt kein Bestandsverzeichnis der Einrichtungsgegenstände und/oder keine Bestandsaufnahme der Einrichtungsgegenstände und/oder eine vom Mieter einseitig erstellte Bestandsaufnahme vor, gilt das Ausbleiben einer Beanstandung seitens des Vermieters bei der Abreise als Rückgabe der Räumlichkeiten in gutem Zustand und/oder der vollständigen Bestandsaufnahme.

Die Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter am Ende der Mietzeit kann in keiner Weise einen Verzicht auf Mietreparaturen zur Folge haben, wenn nachgewiesen wird, dass diese auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind. Wenn keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten in gutem Zustand für Mietreparaturen erhalten hat und diese als solche zurückgeben muss, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird (Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

III. FESTSTELLUNG DES RISIKOS EINER BLEI-EXPOSITION


Der Vermieter erklärt, dass das Gebäude nicht unter die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Bleivergiftungen fällt, da es seit dem 1. Januar 1949 gebaut wurde. Der Vermieter erklärt außerdem, dass er vom Präfekten des Departements keine Benachrichtigung zur Erstellung einer Diagnose des Gebäudes erhalten hat, um festzustellen, ob es ein Risiko für die Zugänglichkeit für seine Bewohner darstellt.


IV. STORNIERUNGSKLAUSEL

Für die Durchführung dieses Vertrages wählen die Parteien den Wohnsitz an der im Mietvertrag genannten Adresse und vereinbaren, dass das zuständige Gericht dasjenige des Gebiets ist, in dem sich die gemieteten Räumlichkeiten befinden.